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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Detektei ermittelt gegen Stalking

"Werden dem Fremdgeher - ganz gleich ob Mann, ob Frau – aber vor einem sich anbahnenden Prozess erdrückende Beweise präsentiert, erkennt er wahrscheinlich schnell, dass sich ein Verfahren für ihn nicht lohnen würde und willigt eventuell der außergerichtlichen Einigung, beglaubigt durch einen Notar ein." Ermittlungen führt die Detektei S.E.S aber auch in scheinbar gegenteiligen Fällen durch. Dann etwa, wenn sich ein Partner getrennt hat und der Verlassene dies nicht akzeptiert. Häufig endet das schließlich in einem Fall von inzwischen strafbarem Stalking, doch der Beweis dafür lässt sich durch Laien und Betroffene nur schwierig antreten. Selbst deren Familie, Freunde und Bekannte gelten bei Gericht vermutlich als subjektiv beeinflusst, die eigenen vorgebrachten Indizien entfalten bei weitem nicht die Beweiskraft jener Spurenträger und Tatsachendokumentationen, die durch erfahrene und unabhängige Ermittler beigebracht werden.

 

"Stalker begehen neben dem eigentlichen Stalking, das Juristen auch "Beharrliches Nachstellen" nennen, häufig auch Taten, die den Straftatbestand der Sachbeschädigung, der Verleumdung, des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, der üblen Nachrede, der Bedrohung oder gar der Körperverletzung oder gefährlichen Körperverletzung erfüllen", sagt der Detektiv, der unter anderem schon in Remscheid, Halle an der Saale, Herne, Oldenburg und Paderborn gegen Verfolger ermittelt hat. "Meistens werden die Delikte aber dann begangen, wenn das Opfer allein ist und sich der Täter in Sicherheit wiegt. An dieser Stelle treten wir ins Geschehen ein und ermitteln gewissermaßen auf dem "Off" - aus jenem Bereich, in dem wir Beweise sicherstellen können, der mutmaßliche Täter sich aber unbeobachtet fühlt." In einigen, besonders schlimmen Fällen raten die Ermittler auch zu zeitweiligem Personenschutz. "Das ist zwar in den meisten Fällen zum Glück nicht notwendig", so der Fahnder. Aber es gibt manchmal Fälle, in denen sich Täter wie Besessene aufführen, sich in einen Wahn gesteigert haben und ein Gewaltverbrechen, eine Entführung oder eine Kindesentführung nicht mehr ausgeschlossen werden können. "Stalking ist immer auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft und die Polizei", so der Ermittler. "Aber gerade dann, wenn dem mutmaßlichen Täter durch die Behörden nichts nachgewiesen werden kann oder der vom Staatsanwalt betriebene Ermittlungsaufwand nicht dem Bedürfnis des Opfers entspricht, kann eine renommierte Privatdetektei zusätzlich Schutz und Hilfe bieten.

 

Eine Detektei beschafft legitime Beweise

" Dabei dürfe es - ebenso wie bei Ermittlungen im Sachen Ehebruch - keinesfalls um Recherchen im Rambo-Stil gehen. Vielmehr sei auch hierbei wichtig, dem Täter die Taten gerichtsverwertbar nachzuweisen. "Wer seine Verfolger eigenhändig und ohne Hilfe von Polizei und Justiz in die Schranken zu weisen versucht, wird in der Regel schlimm Schiffbruch erleiden", so der Detektiv. "Denn das könnte den Stalker oder die Stalkerin in seinem oder ihren Tun nur noch weiter anheizen. Stattdessen müssen Beweise vorgebracht werden, die dafür sorgen, dass die Taten durch Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden können." Außerdem ist nur so ein Beschluss zu erwirken, der es dem Täter verbietet, sich seinem bisherigen Opfer zu nähern. Das kann nicht nur wichtig sein, um das Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen und ihm schon subjektiv ein höheres Sicherheitsgefühl zu geben. Es hilft auch dabei, schneller, härter und effektiver gegen einen Täter vorzugehen, wenn er gegen das Kontakt- oder Näherungsverbot verstößt. "Hin und wieder werden wir auch gerufen, wenn Opfer befürchten, erneut im Fadenkreuz ihres früheren Peinigers zu sein", so der Ermittler. "Dann geht es wieder darum, das zu beweisen."

 

Ob Ehebruch oder Stalking: Für den Ermittler gibt es in beiden Feldern wohl noch viel zu tun, die Fälle werden ihnen vermutlich nie ausgehen. "Liebe und Sehnsucht, verschmäte Liebe und Eifersucht, sexuelle Lust und körperliche Begierde sind seit Jahrhunderten schon Antrieb für unmoralisches oder sogar widerrechtliches Verhalten", so der Detektiv. "Jeder kann dabei zum Opfer von Tätern werden, die einem viel bedeuten oder einst viel bedeutet haben. Niemand ist davor gefeit, weil niemand weiß, welche Umstände eine Person dazu bewegen, andere zu verletzen. Unsere Aufgabe ist es festzustellen, ob ein Verdacht gegen eine Person gerechtfertigt ist und wenn ja, möglichst viele stichhaltige Beweise dafür zu sichern. Oder, im Falle von Stalking, müssen wir manchmal zunächst den Täter ermitteln. Gerade Angriffe aus dem Dunkel heraus, aus dem Unbekannten, aus der Deckung, sind mitunter die Hinterhältigsten. Die Ungewissheit quält die Opfer. Und ob beim Fremdgehen oder Stalking: Wie erleben in unseren Gesprächen mit den Klienten sehr oft, wie erleichtert sie sind, wenn sie merken, dass sich jemand ihrer Sorgen annimmt und ihnen hilft."