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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Detektei weiß, was bei der Videoüberwachung erlaubt ist

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch §6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn die Videoüberwachung zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist.

Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in §6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass private Betreiber solcher Systeme nur um die Beseitigung der Missstände gebeten werden können, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist. Trotzdem weisen wir unser Kunden bei der Montage immer darauf hin, dass der öffentliche Verkehrsraum "Tabuzone" sein soll. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die hier eine Aufzeichnung rechtfertigen würden. Dazu gibt es viele Urteile von den verschiedensten Gerichten.

 

Das BDSG ist ein Auffanggesetz, das heißt Regelungen aus dem Bundesdatenschuzgestz greifen nur dann, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Dementsprechend gibt es die Datenschutzgesetze der einzelnen Länder (z.B. DSG NRW), die die Vorgaben des Bundesrechts spezifizieren.


Spezielle Kompetenzen der Polizei werden unter anderem in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben einige Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um der Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben (So etwa § 15 a PolG NRW). Hierzu sind aber hohe Hürden zu überwinden. Damit soll verhindert werden, dass die Kriminalität in andere Gebiete verdrängt wird, was natürlich nie auszuschließen ist.

 

Digitale Kamerasysteme: Effektiv, praktisch und zukunftsweisend



Sie sind nicht besonders platzraubend, brauchen nicht besonders viel Strom, dafür sind sie effektiv und wahre Meister ihrer Klasse: Digitale Kamerasysteme. Gegenüber ihren analogen Vorgängern speichern digitale Systeme die Daten auf integrierten Speichern und manchmal auf Chips und können eine Vielzahl der Datenmenge aufnehmen, wie es herkömmliche
Bandkassetten oder Bänder früher konnten. Sie sind besonders laufleise und unauffällig und bedürfen keiner großen Schränke, in denen sie sinnvoll verstaut werden können. Stattdessen sind die Digitalsysteme so aufgebaut, dass ihre integrierten Datenspeicher leicht abgerufen und im Fall des Falles schnell und ohne Qualitätsverlust kopiert werden können. Bestehende
Speicher können beliebig oft überspielt werden, ohne dass es zu einer Abnutzung des Speichermediums kommt, wie es bei Bändern der Fall ist. Allenthalben altersbedingt sollten die Datenträger hin und wieder ausgetauscht werden - wenn das Gerät über mehrere Jahre im Einsatz war.



Ansonsten sind die digitalen Kamerasysteme besonders Pflegeleicht: Ihre Wartung ist mit der üblicher EDV-Anlagen bzw. Computer vergleichbar, also entsprechend selten. Reparaturen - sollten die einmal anfallen - werden von den Fachleuten unserer Agentur schnell und verlässlich ausgeführt. Ein weiterer Vorteil digitaler Kamerasysteme ist, dass komplexe und
unübersichtliche Gelände und Gebäude mit minimalem Aufwand überwacht werden können. Der Anschluss von bis zu 32 Kameras stellt für die modernen Geräte überhaupt kein Problem dar. Außerdem nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit, digitale Systeme in bestehende EDV-Anlagen einzubinden und ihre Steuerung auch aus der Entfernung möglich zu machen. So ist der Abruf von Überwachungsdaten, die auf einem Server gespeichert bzw.
"Zwischengelagert" werden, von akkreditierten Rechnern keine Schwierigkeit.  Auch die Archivierung von Überwachungsbildern ist im Zeitalter der digitalen Systeme problemlos auch in großen Mengen möglich. Anstatt kostenintensiv unzählige Bänder archivieren zu müssen, ist die einfache Verschlagwortung großer Datenmengen auf Festplatten und
zusätzlich auf DVDs möglich.