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Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.

 

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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Detektei überführt Täter per Mini-Kamera

Die Grenzen setzen Sie und nicht die Technik.

 

Diese Beispiele vermitteln Ihnen einen Einblick in die Welt der Mini-Kameras. Das Ergebnis einer Überwachungskamera getarnt in der Decke, sehen Sie auf dem linken Bild. Die dazu benötigte Technik lässt sich grundsätzlich überall unterbringen. (siehe Bilder unten)

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus taktischen Gründen hier nicht die neuste Kameratechnik zeigen. Unsere Spezialisten erläutern Ihnen die Technik gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Zum Schluss noch einen interessanten Hinweis: Sie können alle Systeme auch mieten!

Kontaktieren Sie uns.

 


Minikamera: Detektei sieht deutliche Vorteile

Ihr Einbau ist eine Sache für Fachleute, denn in der Unscheinbarkeit liegt ihre Stärke: Minikameras. Diese leistungsstarken, kleinen Helfer  sollten nicht irgendwo und irgendwie untergebracht werden, sondern an einer dafür geeigneten Stelle. Denn, obwohl sie besonders unauffällig sind, wären sie an Stellen wenig gut platziert, an denen sie nichts zu suchen haben. Heißt: Wer also in seinen weißen Schrank ein Loch bohrt, um dahinter eine Kamera anzubringen, der wird sie kaum verbergen können. Wer sie aber an dunkler Stelle anbringt, so dass das Loch nicht auffällt, der hat gute Karten, dass das Mini-Gerät seinen Zweck erfüllt und unentdeckt bleibt. Gerade deshalb sollten bei der Installation jedoch Experten zum Zuge kommen. Denn neben der erfolgreichen Suche nach dem richtigen Versteck gilt es, auch noch die feine Technik korrekt zu installieren, anzuschließen und einzustellen. Zuletzt sind es nicht rechtliche Erwägungen, die dazu führen sollten, dass die Installation einer Mini-Kamera dem Profi vorbehalten ist: Einfach irgendwo eine Minikamera zu installieren, kann schnell zu einer strafbaren Handlung werden. Denn es ist nicht erlaubt, Menschen ohne ihr wissen zu überwachen. Kameras, die den öffentlichen Raum aufnehmen, sind ohnehin problematisch. Dennoch kann ein Einsatz der Geräte sowohl juristisch wasserdicht als auch strategisch sinnvoll sein. Dann etwa, wenn begründete Annahmen über strafbares Verhalten rechtlich den Einsatz im Einzelfall zulassen oder wenn Bereiche überwacht werden, an denen Unbefugte nichts zu suchen haben und befugte Personen über die Kameras informiert sind. Das kann zum Beispiel bei der Überwachung von Räumen aus Gründen der Beweissicherung im Falle eines Einbrauchs sinnvoll sein: Da sichtbare Kameras zwar der Abschreckung dienen aber im Ernstfall vermutlich das Erste sind, was von Einbrechern manipuliert oder zerstört wird, sind unsichtbare Kameras an diese Stelle deutlich im Vorteil: Sie bieten Langfingern keine Angriffsmöglichkeit, da sie nicht wahrgenommen werden.