Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Zunächst gilt: Eine pauschale Angabe zu Kosten ist nicht ohne Weiteres möglich, weshalb immer der Einzelfall entscheidet. Die Detektei S.E.S rechnet dabei grundsätzlich nach den geleisteten Stunden ab. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, um welche Art von Ermittlungen es sich handelt. Werden Detektive eingesetzt oder benötigt man Techniker für die Installation einer umfangreichen Videoüberwachung? Werden Detektive in einem Unternehmen eingeschleust oder müssen sie im Ausland tätig werden? All diese Fragen sind entscheidend.
Kann eine Recherche rein telefonisch erfolgen, werden die Kosten geringer ausfallen, als aufwändige und zeitintensive Recherchen direkt vor Ort. Ebenfalls ist das Gefahrenpotenzial hierbei zu beachten. So wird eine Routineaufgabe deutlich niedrigere Kosten verursachen, als eine Ermittlung, die vergleichsweise hohe Gefahren für die Detektive mit sich bringt.
Die Preise setzen sich jedoch nicht nur anhand der Stundensätze zusammen. Hinzu kommen Kosten für Spesen, Kilometergeld und auftragsrelevante Auslagen. Die Höhe dieser Kosten wird individuell im - mit der Detektei S.E.S - abzuschließenden Dienstleistungsvertrag festgelegt. In Ausnahmefällen ist es möglich, eine Tagespauschale festzulegen. In jedem Fall ist jedoch möglich, eine Höchstgrenze der Kosten in dem Dienstleistungsvertrag aufzunehmen. Damit behalten Sie die volle Kontrolle über die anfallenden Kosten.
Sofern Sie über eine ausreichend Bonität verfügen, können Sie natürlich ebenso in Raten bezahlen. Allerdings ist es hierfür notwendig, dass Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und wir alle Forderungen mittels Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen dürfen.
Generell gilt also, dass Sie unbedingt ein persönliches Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter führen sollten. Gemeinsam finden wir dann eine Lösung, die einerseits in Ihr Budget passt, aber andererseits die Ermittlungen nicht wesentlich beeinträchtigt.
Achten Sie ebenfalls darauf, dass die Ihnen entstandenen Kosten unter Umständen vom "Verursacher" getragen werden müssen. Sie können dann mitunter eine Kostenerstattung für unsere Dienste beanspruchen. Entsprechende Gerichtsurteile, die wir Ihnen ebenfalls zusammen getragen haben, zeigen, dass oftmals die gegnerische Partei die Kosten angefallenen Kosten der Detektei tragen muss. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bereits im Vorfeld bei ihrem Rechtsbeistand.