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Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
In die jahrelange Debatte über die Strafbarkeit von Stalking ist jetzt neue Bewegung gekommen. Bund und Länder haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe geeinigt. Sie soll möglichst rasch einen Gesetzesvorschlag zur Strafbarkeit von intensiven Belästigungen durch Psychoterror und Verfolgungen erarbeiten. Der Bundesrat beschloss am Freitag dennoch zunächst erneut einen eigenen Gesetzentwurf. Dieser müsste nun nach dem üblichen Verfahren demnächst im Bundestag beraten werden. Nach ihm können Täter, die andere Menschen belästigen oder mit Psychoterror verfolgen, mit Haft von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Vorstoß geht über den Gesetzentwurf der alten rot-grünen Bundesregierung hinaus. Er sieht insbesondere auch die Einführung einer so genannten „Deeskalationshaft“ vor. Sie würde eine neue Art von Untersuchungshaft darstellen, mit der verhindert werden soll, dass die Täter ihren Opfern weiter nachstellen können. Dies hatte die alte rot-grüne Bundesregierung immer abgelehnt.
Quelle: (dpa) 02.2006 Berlin.