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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Rechner BarFreecall: 0800 - 737 1000

>> Sie befinden sich derzeit in der Eingabemaske für bar bezahlte Fahrzeuge

Hier können Sie selbst errechnen, ob sich für Sie die Anschaffung des Systems lohnt!

Unsere Berechnung soll Ihnen nur zur Orientierung dienen, welche finanziellen Vorteile Sie mit der Fahrtenbuchführung des Systems haben können. Diese Tabelle dient nur zur Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Steuerberechnung dar.

Eingabemaske für bar bezahlte Fahrzeuge

  
Neupreis des Fahrzeugs (inkl. Zubehör ohne Rabatte)
Entfernung Arbeitsstätte zum Wohnort (einfache Strecke)km
Jahreskilometerleistungkm
Privatnautzuhngsanteil (in %)%
Steuern und Versicherungen pro Jahr
Laufende Kosten (Benzin, Wäsche....) pro Jahr
Reparatur und Instandsetzung pro Jahr

Variante 1: 1% Pauschalversteuerung

  
Pauschalversteuerung
(1 % je Monat x 12 Monate)
Arbeitswegversteuerung
(Listenpreis x Arbeitsweg x 0,03 % x 12 Monate)
abzüglich Werbungskosten
(km 1-10: 180 Arbeitstage x Arbeitsweg x 0,36 €)
(ab km 11: x 0,40 €)
zusätzlich zu versteuerndes Einkommen pro Jahr

Variante 2: Fahrtenbuchführung

 
Jährliche Abschreibung 16,67%
(1 % je Monat x 12 Monate)
Gesamtkosten pro Jahr gemäß Eingabe
Summe
Privatnutzungsanteil gemäß Fahrtenbuch
Arbeitsweganteil gemäß Fahrtenbuch
abzüglich Werbungskosten
(km 1-10: 180 Arbeitstage x Arbeitsweg x 0,36 €)
(ab km 11: x 0,40 €)
zusätzlich zu versteuerndes Einkommen pro Jahr

Differenz: Pauschalversteuerung vs. Fahrtenbuchführung

 
Differenz des zusätzlich zu versteuernden Einkommens
bei Fahrtenbuch im Vergleich zu Pauschalversteuerung
pro Jahr
pro 6 Jahre

Angestellte können in der Regel die Anschaffung des Systems und die laufenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige, Firmen und Gewerbetreibende können in der Regel die Anschaffung des Systems als Betriebsausgaben in 3 - 4 Jahren und die laufenden Kosten sofort steuerlich geltend machen. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten, ohne Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit.