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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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1%-Regelung

Bereits 2003 gab es eine bekannte Blitzumfrage unter mehr als 110 Steuerberatern. Dabei wurde gefragt, wie häufig die Finanzämter das Fahrtenbuch von Unternehmen kontrollieren. Mehr als zwei Drittel der Steuerberater, die befragt wurden, gaben an, dass das Finanzamt bei steuerlichen Überprüfungen das Fahrtenbuch für Firmenwagen, die auch privat genutzt würden, äußerst genau betrachten würden. Dabei führen zahlreiche formale Fehler, wie etwa das Führen des Fahrtenbuchs mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogrammes, ein zu einheitliches Schriftbild, das auf das Schreiben des Fahrtenbuchs an nur einem Tag schließen lässt oder auch eine Tankquittung, die von einer Tankstelle stammt, die nicht auf den angegebenen Strecken liegt, zur sofortigen Aberkennung der Gültigkeit des Fahrtenbuchs. Ebenfalls bemängeln die Finanzämter oftmals die fehlenden Angaben des Kilometerstandes zu Beginn und Ende jeder Fahrt, sowie die gefahrenen Gesamtkilometer und den Anlass der Fahrt.

 

Sollten derartige Formfehler auftreten, kann es schnell zu einer Nachzahlung von 3.000 bis 10.000 Euro kommen. Damit man dieser Gefahr gar nicht erst ausgesetzt ist, lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken. Im Grunde genommen gibt es nur zwei Wege, entweder nutzt man ein elektronisches Fahrtenbuch oder man weicht auf die Ein-Prozent-Regelung aus. Bei letzterer wird monatlich ein Prozent des Listenneupreises des Fahrzeugs vom Fahrer versteuert. Dafür entfällt die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuchs. Ungünstig wird die Regelung bei sehr teuren Fahrzeugen und wenn der Anteil der privaten Fahrten etwa 50 bis 60 Prozent nicht übersteigt. Denn dann stehen die zu zahlenden Steuern in keinem Verhältnis zu den privaten Fahrten.

 

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist dann die sinnvollere Variante. Hierbei wird ein entsprechendes System im Fahrzeug eingebaut. Dieses arbeitet mit satellitengestützten Systemen, wie GPS und dem Internet. Dabei wird jeder Start und jeder Stopp des Wagens automatisch ermittelt und auf einen Server übertragen. Dort finden sich neben der genauen Angabe des Start- und Zielortes, wie Straße, Ort, Uhrzeit und Datum auch der aktuelle Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, sowie die zurück gelegten Kilometer. Das Einzige, was Sie noch nachtragen müssen, ist der besuchte Geschäftspartner und der Anlass der Fahrt.

 

Die Daten auf dem Anbieterserver sind gut geschützt und für dritte nicht zugänglich. Sie können Sie über das Internet abrufen und die fehlenden Daten ergänzen. Dabei können Sie die Daten nur abrufen, wenn Sie sich mittels Benutzernamen und Passwort angemeldet haben. Für die Steuererklärung können Sie die Formulare ebenfalls ausdrucken. Privatfahrten werden dabei automatisch anonymisiert. Das heißt, dass die An- und Abfahrtsadresse nicht angezeit werden. Schließlich gehen diese Informationen dem Finanzamt nichts an.