Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Professionelles Vorgehen ist das A und O: "Beweise müssen nach rechtsstaatlich legitimen Grundsätzen zustande kommen, damit sie vor Gericht überhaupt einen Wert haben." Das gilt nicht nur für Ermittlungen in Gelsenkirchen und Salzgitter - auch bei Einsätzen zwischen Liechtenstein und Portocristo muss das Gesetz gewahrt sein. "Nur so können wir davon ausgehen, dass unsere Erkenntnisse bei etwaigen Prozessen ihren Wert haben", so der S.E.S-Mann. Der Detektiv weiß aber auch, dass manchmal schon die Beweise an sich ausreichen, um Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dann etwa, wenn aufgrund eines begründeten Verdachts gegen einzelne Mitarbeiter ermittelt wird, die dringend verdächtig sind, sich haben krankschreiben zu lassen und während ihrer Krankenzeit illegal an anderer Stelle zu arbeiten. "Wenn wir beauftragt werden, ein solches Fehlverhalten aufzudecken und zu dokumentieren und die Sachlage dem Anfangsverdacht entspricht, dann reichen die Beweise häufig aus, um dem Mitarbeiter den Ernst der Lage bewusst zu machen und eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags zu erwirken, was in vielen Fällen für beide Parteien das Beste ist", so der Detektiv.
Durch einen solchen Vertrag lasse sich schließlich häufig vermeiden, dass das Fehlverhalten in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung breitgetreten werde - ein Vorteil für den Arbeitnehmer, der sich eindeutig und zweifelsohne nachweisbar einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. Ein solcher Vertrag der Aufhebung sei aber immer wieder auch von Vorteil für den Arbeitgeber, weil er unmittelbar wirksam werden könne und nicht mit weiteren Kosten verbunden sei. "Wichtig ist aber, dass der Täter der Aufhebung aus freien Stücken zustimmt", so der Ermittler. Deshalb sollte diese Entscheidung im Beisein eines unabhängigen Zeugen, im besten Fall eines Notares erfolgen - ebenso wie die Unterschrift unter einem Schuldanerkenntnis und unter einer Wiedergutmachungserklärung. "In jedem Fall geht es bei unseren Ermittlungen darum herauszufinden, ob sich der Anfangsverdacht bestätigen lässt. Dann heißt es, Beweise zu sichern und zu dokumentieren, und zwar in der Form, dass sie auch vor Gericht Bestand haben.
Nur so erkennt auch ein Täter, dass es keinen Sinn hat, sich unkooperativ zu zeigen und es auf ein streitiges Verfahren vor einem Arbeitsgericht, Amtsgericht oder sogar Landgericht ankommen zu lassen", so ein Ermittler. Kommt es zu einem Prozess, ist der sichere Beweis das A und O. Denn der erhöht nicht nur die Chancen des Auftraggebers, auch in womöglich mehreren Instanzen zu gewinnen. Zudem kommt ein geldwerter Effekt: Denn wenn die Schuld eines Täters erwiesen ist, lassen sich die Einsatzkosten für die Detektei in vielen Fällen vom Täter selbst einfordern – Beweisnothilfe gilt in Deutschland als notwendiges Mittel für die Wahrung des eigenen Rechts.
Wasserdichte Beweise sind besonders wichtig auch in Fällen der Ermittlung im Ausland. Denn dort gelten andere Gesetze, und was in der Heimat illegal ist, muss es jenseits der deutschen Grenzen noch lange nicht sein. "Da müssen wir dann besonders sorgsam auf jedes kleinste Detail achten, das im Zusammenhang mit der Zielperson wahrzunehmen ist", sagt ein Ermittler. "Denn der Verkauf von Daten, die sie in der eigenen Firma gestohlen hat, ist im jeweiligen Ausland womöglich gar nicht strafbar oder zivilrechtlich zu verfolgen. Aber es kann ja sein, dass sich der Täter eines anderen
ausländischen Deliktes schuldig macht, das in Deutschland selbst keines ist aber im Land, in dem er sich befindet, geahndet wird", so der Ermittler. Wird dieses andere Delikt dokumentiert, können die ausländischen Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Spur des Täters gesetzt werden - und damit wird es für ihn auch an seinem Zufluchtsort ungemütlich. "Derart unerwartete Ermittlungen bringen manche Täter, die sich im Ausland in Sicherheit gewogen haben, in die unliebsame Situation, wiederum flüchten zu müssen und sich zurück nach Deutschland zu begeben", sagt der Detektiv. "Die Flucht vor dem ausländischen Ermittlungsrichtern endet dann aber im besten Fall in den Armen der deutschen Justiz, bei der die Strafe wohl geringer ausfällt." dem Auftraggeber einer Detektei könnte die Flucht zurück so zu seinem Recht verhelfen. "Die Chance, dass sich auch im Zufluchtsland eines Straftäters dort strafbare Verstöße seinerseits beweisen lassen, steht nicht schlecht", berichtet ein langjähriger Ermittler. "Denn vermutlich wird keiner, der durch krumme Geschäfte oder sonstige strafbare Handlungen in seiner Heimat zu Geld gekommen ist und ins Ausland fliehen musste, dort auf einmal rechtschaffen leben." In Fällen, in denen es um viel Geld geht, sind derartige Situationen, in denen Detektive Beweise gegen andere Delikte vorbringen um ihr eigentliches Ziel zu erreichen, denkbar.
Aber auch im Kleinen ermitteln Wirtschaftsagenten für Unternehmen: Zum Beispiel dann, wenn es um Fahrzeugrückführungen geht oder darum, den Leumund ausländischer Geschäftspartner zu recherchieren. Leumundsrecherchen sind etwa dann von Vorteil, wenn unbekannte Auftraggeber oder Auftragnehmer eines Unternehmens große oder umsatzstarke Geschäftsbeziehungen in Aussicht stellen. In solchen Fällen empfiehlt es sich zuweilen zu überprüfen, ob es sich nicht um eine Briefkastenfirma handelt und der vermeintliche Geschäftspartner überhaupt beabsichtigt, das Geschäft sauber abzuwickeln. "Gerade dann sind höchste Professionalität und Diskretion gefragt", sagt der Ermittler. "Schließlich ist nicht auszudenken was geschehen würde, wenn der Geschäftspartner mitbekäme, dass man ihm auf den Zahn gefühlt hat.
" Allerdings: Weil viele Unternehmen den möglichen Partner nicht abschrecken wollten, verzichteten sie blauäugig auf eine Überprüfung - und riskierten nicht selten hohe Einbußen und manchmal auch das Wohl des eigenen Unternehmens. "Man stelle sich vor, eine Firma übernimmt den Auftrag zur Herstellung großer Margen an Ware fürs Ausland, die bei Erhalt gezahlt werden soll", gibt der Fahnder zu bedenken. "Dann könnte es passieren, dass die Ware auf ihrem Weg zum Kunden plötzlich verschwindet." Zwar sei ein solches Szenario aus kaufmännischer Sicht eigentlich nicht möglich.
Die Erfahrung zeige aber, dass immer wieder gegen Grundsätze des unternehmerischen Handelns verstoßen werde, wenn große Summen in Aussicht stünden - vor allem in Zeiten schlechter Konjunktur und Wirtschaftskrisen. "Bei solchen Aufträgen ins Ausland werden auch Stichworte wie Sicherheitsdienst, Security, Transportbegleitung und Überwachung wichtig", sagt der Detektiv. "Und auch Versicherungsbetrug, Lagerkriminalität und Transportkriminalität sind Themen, mit denen wir uns in diesem Zusammenhang befassen." Die Ermittlung in Fällen von Wirtschaftskriminalität sei eben besonders vielfältig, wenn Geschäftsbeziehungen ins Ausland bestehen - "und zwar nicht nur, wenn es um offizielle Geschäftsbeziehungen geht", warnt der Berufsdetektiv. "Auch, wenn eigene Mitarbeiter zu Lasten ihrer Arbeitgeber illegale Beziehungen zu Mitwissern und Mittätern innerhalb der Europäischen Union, also in der EU, und darüber hinaus unterhalten."