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Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

DNA (deoxyribonucleic acid), zu deutsch: „DNS“ für Desoxyribonukleinsäure, ist ein Biomolekül, das in jedem Lebewesen vorhanden und völlig individuell ist. Es trägt die Erbinformation und besteht unter anderem aus den vier organischen Basen Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin, die – sehr verkürzt beschrieben – durch ihre Anordnung ein Muster von Aminosäuren erzeugen, das bei jedem Individuum anders aussieht – den so genannten genetischen Code.
Wie so oft, hat auch hier der Mensch von der Natur lernen können: Findige Wissenschaftler haben ein modernes Verfahren entwickelt, mit dem sie einzigartige Mikropartikel ähnlich einer natürlichen DNA herstellen können. Diese Kleinst-Teilchen sind für das Auge nicht sichtbar und wie ein menschlicher Gen-Code im Labor auszulesen. Der Clou: Die Partikel lassen sich in verschiedene Trägerflüssigkeiten einmischen und erlauben so die einwandfreie Identifikation von Personen und Objekten, wenn diese schon mit kleinsten Mengen der Mischung in Berührung gekommen sind.

Ein Anwendungsbeispiel ist das „SDNA-Spray“, bekannt auch als „DNA-Dusche“: Sie wird über den Eingängen von Geldinstituten, Tankstellen, Spielhallen oder anderen besonders überfallgefährdeten Geschäften installiert und versprüht im Ernstfall unbemerkt einen hauchfeinen DNA-Nebel über dem Täter, so dass der anhand kleinster, kaum abwaschbarer Anhaftungen noch viele Tage und sogar Wochen später identifiziert werden kann. Ausgesprochen erfolgreich werden auch Wertsachen und Fahrzeuge mit einem unauffälligen und mit UV-Licht sichtbar zu machenden DNA-Lack, der so genannten „SDNA-Markierung“ bestrichen. Der kann zudem so genannte Microdots enthalten – kleine Plättchen von etwa einem Millimeter Durchmesser, auf die eine winzig kleine Identifikationsnummer aufgebracht wurde, die unter dem Mikroskop auslesbar ist.
In vielen Ländern, etwa in Großbritannien, den Niederlanden, Neuseeland und anderen, ist künstliche DNA in der Bekämpfung von Kriminalität bereits fest verankert. Und auch in Deutschland nimmt die Tendenz stark zu: Nachdem die Polizei in Bremen und Bremerhaven ein erfolgreiches Pilotprojekt mit SDNA-Mitteln überzeugt in ein ständiges Angebot umgewandelt hat und auch die Polizei in Frankfurt an der Oder künstliche DNA inzwischen zur Verbrechensbekämpfung einsetzt, haben nach Angaben der Behörden auch andere Bundesländer großes Interesse bekundet. Zudem setzen immer mehr Geschäftsleute wie Spielhallenbetreiber auf DNA-Sicherheit, unter anderem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Die DNA-Analyse eröffnet dabei immer neue Möglichkeiten, wie die Entwicklung zeigt: Der genetische Fingerabdruck, 1984 eine zufällige Entdeckung, ist heute eine der gängigsten und zuverlässigsten Methoden der Verbrechensaufklärung. Damals forschte der britische Wissenschaftler Alec John Jeffreys an Blutproben verschiedener Familienmitglieder und erkannte, dass sich ihre DNA nicht nur deutlich voneinander unterschied, sondern dass sich diese Unterschiede auch noch als individueller und visuell vergleichbarer Strichcode darstellen ließ. Sofort erkannte er, welch bahnbrechende Entdeckung er dort gemacht hatte – und schon vier Jahre später, im Jahr 1988, wurde ein genetischer Fingerabdruck erstmals in einem Strafprozess als Beweis anerkannt.
Das Besondere am genetischen Code: Er ist einzigartig und besteht ein Leben lang unverändert fort, genau wie ein Fingerabdruck. Während Täter aber mit einfachen Handschuhen das Hinterlassenerräterischer Fett- und Schweißspuren über die Fingerkuppen verhindern können, sieht das beim genetischen Fingerabdruck ganz anders aus: Der nämlich verbirgt sich in Haaren und winzigen Hautschuppen, im Speichel und anderen Körperflüssigkeiten sowieso, und es ist kaum zu verhindern, dass Täter am Tatort entsprechende Spuren hinterlassen – und sei es nur eine Hautschuppe, die am Pullover haftet und zu Boden rieselt.
Heute gehört die Suche nach DNA zum wichtigsten Teil der Tatortarbeit bei einem Verbrechen, lassen sich mithilfe dieser kleinsten Spuren doch eindeutig Personen zuordnen, die am Tatort gewesen sind. Mithilfe weiterer Spuren und Fakten können so in vielen Fällen der oder die Täter ermittelt und überführt werden. Die DNA-Identifikation gilt dabei als besonders gerichtsverwertbar, da die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Person über eine sehr ähnliche oder gar identische DNA verfügt, nahezu bei Null liegt.
Diesem Vorbild und den Anforderungen an moderne und faire Strafprozesse entsprechend, wird künstliche DNA ausschließlich im Fachlabor hergestellt und die Individualität und Reinheit jeder Verpackungseinheit lückenlos dokumentiert. Dadurch haben Anwender, Behörden und Justiz die Sicherheit, dass jeder Code nur ein einziges Mal existiert – und nur deshalb kann die Polizei wie in Bremen und Bremerhaven sowie in Frankfurt an der Oder auf künstliche DNA vertrauen.