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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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WettbewerbsverbotFreecall: 0800 - 737 1000

(Konkurrenzspionage, Werksspionage, Nebentätigkeit)

Hanno K. war ein Mann, der dem Unternehmen richtig viel gebracht hatte. Als Fachmann hatte man ihn eingestellt, er sollte Prozesse optimieren und die Abläufe neu strukturieren. Er war teuer und erfolgreich zugleich. Wenig später hatte man ihn mit der Entwicklung neuer Produkte beauftragt, ihm ein Team zur Seite gestellt und viel Geld in seine Abteilung investiert. Doch auch das lohnte sich: Hanno K. schaffte es, für die Firma ein Produkt zu entwickeln, das Mitbewerbern die Augen übergehen ließ. Der Experte war sein Geld wert.

 

Dann aber wolle er plötzlich nicht mehr. Die Arbeit sei nichts für ihn, sagte er aus heiterem Himmel, er wolle sich eine neue Herausforderung suchen. Selbst mit dem Angebot einer üppigen Lohnerhöhung war der gut bezahlte Mann nicht zu halten. Nein, natürlich wolle er nicht in der selben Branche tätig werden, versicherte er, sein Wissen werde er selbstverständlich für sich behalten. Seine Unterschrift unter der Vereinbarung, dass er sein Know-How nicht an Konkurrenten weitergeben und zwei Jahre lang auch nicht in der Branche arbeiten durfte, ließ sich Hanno K. von seinem bisherigen Arbeitgeber fürstlich bezahlen. Die Hälfte seines bisherigen Gehaltes kassierte er monatlich weiter, darunter ließ es schon das Handelsgesetzbuch nicht zu. Doch auch Hanno K. hätte für weniger Karenzentschädigung das Wettbewerbsverbot wohl auch kaum unterzeichnet.

 

Da stimmte doch etwas nicht. Warum nur wollte Hanno K. so plötzlich weg? Warum kündigte er seine Stellung, obwohl der Job doch so sicher war und ein Einkommen brachte, von dem andere nur träumten? Warum konnten sie ihn selbst mit einem höheren Gehalt nicht ködern? Das alles konnte nur einen Grund haben: Hanno K. hatte ein noch viel besseres Angebot erhalten. Und wer könnte bereit sein, noch mehr in den Mann zu investieren, wenn nicht ein Konkurrent?

 

In der Geschäftsführung war man sich sicher: Soweit durfte es nicht kommen. Hanno K. durfte auf keinen Fall sein Wissen weitergeben. Das könnte dem Unternehmen das Genick brechen, es zumindest massiv schädigen. Zum Glück hatte der Ehemalige diese Erklärung unterschrieben. Nun musste man ihn nur noch auf frischer Tat ertappen, wie er sich mit Mitbewerbern traf, wie er Informationen weitergab. Man musste einen Detektiv engagieren, der sich als Geschäftsmann ausgeben und ihn mit einem noch besseren Angebot ködern würde. Wenn das klappte, würde sich der Mann Schadenersatzpflichtig machen, dazu gab es genug Paragrafen in Gewerbeordnung und Handelsgesetz. Und vielleicht könnte eine gute Detektei sogar herausfinden, ob er schon damals Informationen weitergegeben hatte, als er noch im Unternehmen angestellt war. Dann wäre er richtig dran. Wenn man gerichtsverwertbare Beweise hätte, müsste der Mann nicht nur für den Schaden aufkommen – er müsste auch die Gerichtskosten tragen und die für die Detektei, und in der Branche wäre er sowieso durch. Vielleicht könnte man die Sache aber auch klein halten und auf Unterlassung drängen. In jedem Fall mussten erstmal Beweise her. Und das schnell. Der Mann durfte auf keinen Fall etwas ausplaudern, denn der Schaden würde immens sein.