Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
München. Harald K. handelte mit Sanitäreinrichtungen der Luxusklasse. Badewannen mit Whirlpoolanlagen, Duschköpfe aus Messing, Waschbecken aus Marmor und Regaleinlagen aus Granit. In rauen Mengen verschickte K. das teure Interieur in ganz Europa. Doch in letzter Zeit verschwand immer mehr Material aus dem Lager, vor allem hochwertige Kleinigkeiten fehlten aus dem Bestand:
Wassermischbatterien aus Kupfer, vergoldete Knöpfe, einfaches sanitäres Zubehör. Einer der Mitarbeiter musste sich damit ein gutes Zubrot verdienen. Harald K. hatte nur überhaupt keinen Verdacht, wer da in seinem Lager zuschlug. Der Schaden betrug schon jetzt viele tausend Euro. Harald K. beschloss, eine Detektei einzuschalten – er dachte an eine Videoüberwachung.
Kein Problem, sagte ihm der Ermittler der renommierten Detektei. Doch ganz so einfach sei das nicht. Denn er dürfe nicht einfach eine Kamera installieren, um seine Mitarbeiter zu überwachen. Dagegen spreche unter anderem das Recht am eigenen Bild. Doch der Ermittler wusste einen Ausweg: Würde das Lager selbst für die Mitarbeiter offiziell nicht mehr zugänglich sein, dürfte es auch ohne ihr Wissen mit einer Kamera überwacht werden. Man verständigte sich auf ein entsprechendes Vorgehen.
Der Belegschaft wurde mitgeteilt, dass nur noch der Chef selbst Material aus dem Lager entnehmen dürfe. Begründung: Es gebe Differenzen zwischen tatsächlichem Bestand und Lagerliste, und bis die Inventur abgeschlossen sei, müsse der Chef den Überblick behalten. Kein Wort jedoch von dem Verdacht, jemand würde stehlen. Eines Nachts installierten Detektive eine Überwachungskamera, die aufzeichnete, sobald jemand den Raum betrat.
Eine Woche lang wurde überwacht, ohne dass etwas gestohlen wurde. Dann aber verschwanden erneut Dinge aus den Regalen. Die Auswertung der Bänder führte ohne Weiteres den Täter zutage. Ein Mitarbeiter, der seit einem Jahr in der Firma arbeitete, hatte zugeschlagen.
Die Detektei konfrontierte den Mann mit den Ermittlungsergebnissen. Nachdem er die Aufzeichnung gesehen hatte, gestand er auch die anderen Diebstähle. Der Chef kündigte ihm und sah von einer Strafanzeige ab, wenn der Mann den entstandenen Schaden wiedergutmachen und die Kosten für die Videoüberwachung übernehmen würde. Man trennte sich in gegenseitigem Einverständnis.