Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Staatsanwaltschaften sind Strafverfolgungsbehörden und als solche nur den Justizministerien unterstellt. Werden ihnen Straftaten bekannt, müssen sie in vielen Fällen von Amts wegen ermitteln. Das betrifft zum Beispiel Kapitaldelikte aber auch Fälle wie Kindesmissbrauch. Andere Straftaten sind Antragsdelikte und werden nur auf Strafantrag verfolgt – dazu zählen Diebstahl und Beleidigung. Die Polizei ist dabei Hilfsbehörde der Staatsanwaltschaft und ermittelt in ihrem Auftrag.
Doch das Problem: Selbst bei Körperverletzungen stellen Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungen teilweise ein, wenn der Ermittlungsaufwand zu hoch erscheint. Werden die Täter jedoch nicht vor Gericht gebracht und dort verurteilt, sind die Aussichten in einer zivilen Schadenersatzklage für den Geschädigten schlecht. „In solchen Fällen empfiehlt sich der Einsatz geschulter Detektive“, sagt ein Sprecher der Detektei S.E.S mit Stammhaus in Wuppertal.
Denn: Bringt die Detektei gerichtsverwertbare Beweise gegen den Täter vor, muss der nicht nur damit rechnen, in einem Strafprozess verurteilt zu werden. Auch in einem Zivilprozess hat er dann schlechte Karten. Wird seine Schuld von einem Richter erkannt, muss er nicht nur Schadenersatz, sondern häufig auch den Einsatz der Detektei zahlen.