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Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
Viel Zeit blieb nicht, um den Auftrag eines großen deutschen Unternehmens aus der Stahlbranche zu erfüllen. Zwei Wochen noch, dann hatte der verdächtigte Mitarbeiter Urlaub. Den wollte ihm die Geschäftsführung ordentlich vermiesen – mit einer fristlosen Kündigung.
In diesem Fall ging es um Bernd K., einem leitenden Angestellten im Außendienst. Seit Jahren war er für das Unternehmen auf Akquise, er besuchte Fachmessen und Kunden, kam selten ins Büro. Sechs- bis siebentausend Kilometer im Monat riss er mit seinem Audi ab, das hatte sich in den vergangenen Monaten nicht geändert. Auch mehr Aufträge als sonst brachte Bernd K. nicht herein. Etwas aber war doch anders geworden: Seine Spesenabrechnungen wurden immer höher, vor allem die Aufwendungen für geschäftliche Abendessen und Hotelzimmer nahmen zu.
Der Geschäftsführung war klar: Wenn der Angestellte abends fürstlich speiste und in Nobelherbergen residierte, tat er das nicht immer im Dienste des Unternehmens. Mit rund 8000 Euro, so schätzte man auf der Chefetage, hatte sich der Mitarbeiter sein Privatleben im vergangenen halben Jahr von der Firma versüßen lassen. Allein: Es fehlte an Beweisen.
Unsere Detektei entschied sich, mit zwei Ermittlern zu arbeiten. Wir hefteten uns Bernd K. an die Stoßstange und folgten ihm unauffällig auf einer seiner Akquise-Touren. Zunächst schien alles korrekt abzulaufen: Der Außendienstler fuhr einen Kunden in Bochum an, danach einen in Herten. Wenig später machte er sich auf den Weg ins Emsland. Auch dorthin folgten wir ihm unbemerkt. Spannend wurde es, als er gegen Abend in einem Restaurant einkehrte. Wir nahmen an einem Nebentisch in Hörweite Platz und erwarteten K.s Gesellschaft. Doch niemand kam. Stattdessen bestellte der Außendienstler für eine Person und schlug üppig zu. Wir schafften es, K. bei seinem Festmahl von allen unbemerkt abzulichten. Ein Beweis war im Kasten – sollte K. die Rechnung später als Spesen abzurechnen versuchen. In den folgenden Tagen lieferte K. uns weiteres belastendes Material gegen ihn: Wir protokollierten unter anderem, wie er Damenbesuch in einem offenbar dafür gebuchten Hotelzimmer empfing.
Kurz vor dem anberaumten Urlaub war es dann soweit. Die Geschäftsführung ließ sich K.s Spesenabrechnung unverzüglich überbringen. Und tatsächlich fand sich darauf unter anderem das Abendessen im Emsland, wie auch die fragwürdige Hotelbuchung wieder. In einem Gespräch mit uns, in dem die Beweise dem Mitarbeiter dargelegt wurden, räumte er seine Verfehlungen ein. Die Geschäftsführung schlug ihm über uns einen Handel vor: Würde er einwilligen, den tatsächlichen Hintergrund seiner Spesenrechnungen der vergangenen Monate lückenlos aufzuklären und den entstandenen Schaden ausgleichen, käme er ohne Strafanzeige davon. Er willigte ein, unterschrieb diese Verpflichtung bei einem Notar. Auch die Kündigung nahm er widerspruchslos entgegen.
Und schließlich war es sein geprellter Arbeitgeber, der dem Spesenbetrüger eine „Spesenabrechnung“ schickte: Er musste die Kosten für die Detektive übernehmen.