Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Die Schulden waren Peter G. über den Kopf gewachsen. Sein Geschäftspartner hatte ihn sitzen gelassen, war mit viel Geld irgendwo nach Südamerika abgehauen, und nun stand er da vor dem Nichts. Dass er knapp 500.000 Euro an Gläubiger zahlen sollte, war für ihn schon schlimm genug. Viel schlimmer war aber dieser Handwerker, der noch knapp 23.000 Euro bekam. Seitdem der mitbekommen hatte, dass Peter G. die Privatinsolvenz in Betracht zog, bangte er um sein Geld und stand nahezu täglich vor der Tür.
Obwohl er nicht viel hatte, gab er dem Handwerker Bargeld, wann immer er konnte. Kleine Beträge nur, mehr ging nicht, aber er musste den Mann besänftigen. Schließlich hatte der gedroht, „nötigenfalls könnte auch mal eine Scheibe zu Bruch gehen“, und das sei dann schließlich teurer. „Mir ist egal, wie Sie das Geld auftreiben“, hatte der Handwerker sogar einmal gesagt. „Wenn ich nichts bekomme, werden Sie mich nicht mehr los. Ich werde auf der Straße auf Sie warten und Sie immer an Ihre Schulden erinnern, wo Sie auch gehen und stehen.“ Für den Geschäftsmann war das ein klarer Fall von Nötigung. Jemanden unter Druck zu setzen, ihm empfindliches Übel anzudrohen, erfüllte den Tatbestand des Paragraphen 240 Strafgesetzbuch.
Problem nur: Damit er Ruhe gab, musste es dem Handwerker hieb- und stichfest nachgewiesen werden. Wie so oft, machte Peter G. eine einfache Rechnung auf: Würde er einen Detektiv beauftragen, dem Handwerker die Nötigung nachzuweisen, müsste er auch dafür zahlen. Andererseits: Sobald er überführt sein würde, müsste der Täter die Kosten der Detektei tragen. Der frühere Geschäftsmann entschied sich, professionelle Ermittler anzuheuern. Die schafften es tatsächlich, den Handwerker zu überführen. Im Prozess wurde seine Schuld erkannt