Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
Der Zettel unter dem Scheibenwischer war für Sabine K. der Auslöser, endlich Hilfe zu suchen. In schlimmsten Worten hatte sie jemand darauf beschimpft, und ihr war klar, wem sie das zu verdanken hatte. Es war wohl ein weiterer Baustein im Plan von Matthias L., sie zu zermürben und vor den Kollegen unmöglich zu machen, damit er und nicht sie den vakanten Posten des Abteilungsleiters bekommen würde. Vor einigen Wochen hatte es damit begonnen, dass Matthias L. auf kleinste Fehler von Sabine K. achtete und diese vor der Belegschaft zu unverantwortlichen Fehlentscheidungen hochstilisierte. Am Mittagstisch lästerte er über sie, in der Kaffeeküche zog er über sie her, verbreitete sogar Unwahrheiten über ihr Privatleben. Von Männerverschleiß war die Rede und durchzechten Partys, die es nie gegeben hatte.
Die junge Frau hatte versucht, sich dagegen zu wehren, doch dem freundlichen Kollegen traute niemand eine Lüge zu. Ihre Aufklärungsversuche kamen bei den Kollegen an wie Schutzbehauptungen. Schließlich verschwanden Unterlagen aus Sabine Ks. Ablage, wichtige Notizen waren unauffindbar, Computerdateien unwiederbringlich gelöscht. Einmal sogar hatte sich Matthias L. der Geschäftsführung gegenüber besorgt gegeben und „ganz im Vertrauen“ berichtet, mit seiner Kollegin stimme etwas nicht. Durch einen Zufall hatte sie von dem Gespräch erfahren.Sabine K. schaltete einen Anwalt ein. Der riet ihr dazu, einen Detektiv zu beauftragen, der Beweise gegen den Kollegen finden und sein Verhalten aufdecken sollte. So würde sie ihren Ruf wiederherstellen können.
Die Detektei legte bald ein Konzept vor. Mobbing als solches ist in Deutschland kein Straftatbestand, einzelne Mobbing-Handlungen hingegen schon. Sexuelle Belästigung, üble Nachrede und Verleumdung gehören dazu, doch verfolgt werden die Taten nur auf Antrag bis zu drei Monaten nach dem Vorfall. Deshalb konzentrierte sich die Detektei darauf, schnellstmöglich die straftatrelevanten Taten aufzudecken – mit Erfolg. Nach einer Strafanzeige gegen den unfairen Kollegen und einem öffentlichen Strafverfahren, in dem seine Schuld festgestellt worden war, kündigte das Unternehmen Matthias L. Sabine K. galt daraufhin als durchsetzungsfähig und erhielt die Stelle als Abteilungsleiterin.