Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk

 

Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.

 

Drucken  Diese Seite drucken

 


Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

Diese Seite bookmarken

del.icio.us digg.com google.com Mister Wong Technorati YiggIt

MietrechtFreecall: 0800 - 737 1000

Kein Einzelfall in Deutschland: Monatelang ist der Mieter mit der Zahlung im Rückstand geblieben, nicht einmal die ist Miete eingegangen, und auf die Kündigung reagierte er mit einem Auszug Hals über Kopf. Einfach verschwunden, unbekannt verzogen, knapp 2000,- Euro schuldig. Was tun in solchen Fällen, dauert der Verfahrensweg über Rechtsanwälte doch häufig lange, müssen Meldebehörden um Auskunft ersucht werden. Das ist zumeist nur möglich, wenn das berechtigte Interesse nachgewiesen wird – über einen vollstreckbaren Titel beispielsweise, doch auch der kostet Zeit und Nerven.

 

Und: Ist die Berechtigung erbracht, muss das nicht zwingend zum Erfolg führen. Mietnomaden etwa nehmen selten die Mühen der Ummeldung auf sich, haben sie doch nicht vor, ihren Wohnsitz allzu lange beizubehalten. Sprich: Verschollen bleibt der Mieter häufig, eigene Erkundigungen nach dem Aufenthaltsort des Schuldners bleiben nicht selten in der Erfolglosigkeit stecken. Keine Frage, da müssen Fachleute her. Gebraucht wird eine Detektei, die sich im Mietrecht auskennt, die Erfahrung darin hat, verschwundene Mieter aufzustöbern. „Ein erster Schritt sollte sein, den Schuldner aufzutreiben, um ihm die notwendigen Mahn- oder Vollstreckungsbescheide zukommen zu lassen“, sagt ein Sprecher der in Wuppertal ansässigen Detektei S.E.S.

 

Deren Ermittler gehen oft aber noch einen Schritt weiter: Sie ermitteln die Geldquellen der Flüchtigen, damit der Gerichtsvollzieher überhaupt vollstrecken kann. Denn offiziell ist bei Mietnomaden und anderen säumigen Mietern häufig nichts zu holen. „Solche Leute haben in vielen Fällen eine Menge zu verbergen“, sagt der Detektiv. Immer wieder stießen er und seine Kollegen bei ihren Recherchen auf Fakten, die nicht nur den Auftraggeber, sondern auch das Finanzamt, die Polizei und die Staatsanwaltschaft interessierten. „Mietnomaden machen sich, wenn sie nie die Absicht hatten zu zahlen, des Eingehungsbetrugs schuldig“, sagt der Sprecher der Detektei. „Aber nur, wer ihnen auf die Schliche kommt und gerichtsverwertbare Beweise vorlegt, kann ihnen auch das Handwerk legen – und kommt letztlich schneller an sein Geld“