Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Beim Landgericht werden zivile Rechtsstreitigkeiten mit einem hohen Streitwert oder Strafprozesse mit hoher zu erwartender Freiheitsstrafe ausgetragen. Außerdem ist das Landgericht die Folgeinstanz des Amtsgerichts. Es herrscht Anwaltszwang. Auch beim Landgericht gilt: Beweise müssen hieb- und stichfest sein, dürfen vor allem nicht auf illegale Weise beschafft worden sein, damit sie sich nicht letztlich gegen denjenigen richten, der sie vorbringt.
Immer wieder wird eine Detektei damit beauftragt, die Beweismittel zu beschaffen. Das gilt in Fällen, in denen Kläger eine gegnerische Partei überführen wollen – etwa in Fällen hoher Schadenersatzklagen. Oder im Falle von Strafprozessen, wenn Angeklagte von ihrer Unschuld überzeugt sind aber keine ausreichenden Beweise dafür vorbringen können. Besonders in diesen Fällen ist es wichtig, dass gute Detektive alle ihre Möglichkeiten nutzen.
Zwar sind Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet, auch entlastendes Material zu sammeln. Manchmal jedoch scheinen die Fakten auch gegen Unschuldige zu sprechen. „Anwälte arbeiten die juristische Seite auf“, sagt ein Detektiv der bundesweit operierenden Detektei S.E.S. Manchmal sei es aber ratsam, professionelle Ermittler mit der Sicherung gerichtsverwertbarer und entlastender Beweise zu beauftragen.