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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Kindesrückführung

Mit seinem Vater hatte Julian nie viel zu tun. Schon bald nach der Geburt war der Mann zurück nach England gegangen, mit der Mutter seines Sohnes wollte er nichts mehr zu schaffen haben. Julian aber sah er zweimal im Jahr für längere Zeit: Im Sommer und gegen Weihnachten holte der Vater seinen fünfjährigen Sohn jedes Mal für einige Wochen auf die Insel. So war es auch diesmal gewesen. Doch anders als sonst, hatte Julian sich in diesem Jahr nur selten per Telefon bei seiner Mutter gemeldet, und wenn, dann auch nur kurz. Schließlich hatten Vater und Sohn nicht, wie verabredet, die Maschine nach Deutschland genommen – die Mutter wartete am Flughafen vergeblich auf ihr Kind.

 

Sofort erstattete sie Strafanzeige bei der Polizei. Als Alleinerziehungsberechtigte konnte sie Kindesentführung als Grund für ihre Anzeige angeben. Schon Stunden später mahlten die Mühlen der intereuropäischen Polizeiapparate. Das allerdings ohne Erfolg. Nach einigen Tagen konnten die Beamten in England lediglich mitteilen, dass der Vater und Kind an der Wohnanschrift des Mannes nicht zu erreichen waren. Auch sein Auto sei vor Ort nicht aufzufinden gewesen. Da der Mann nicht vorbestraft sei, einer geregelten Arbeit nachgehe und derzeit Urlaub habe, gehe man davon aus, dass er mit dem Kind nur verreist sei und bald wiederkommen werde. Im Klartext: Die britischen Beamten sahen sich nicht veranlasst, das Land nach dem fünfjährigen Julian und dessen Vater zu durchkämmen.

 

In Deutschland aber war die Mutter der Verzweiflung nahe – und engagierte eine Detektei. Ausgerüstet mit allerlei Information zu Kind und Vater und einer Handlungsvollmacht der Mutter machten sich zwei Detektive auf den Weg nach England. Dort ermittelten sie in Nachbarschaft und persönlichem Umfeld des Mannes, fuhren einen möglichen Aufenthaltsort nach dem anderen ab und spürten Sohn und Vater schließlich in einem Ferienpark am Meer auf.