Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
Der Vertrag war rechtlich bindend. Ganz klar formuliert und von einem Notar beglaubigt, sollte M. das Vermögen des alten Mannes erhalten. Daran war nichts mehr zu rütteln, anders als beim Testament konnte M. nicht mehr enterbt werden.
Doch nach dem Streit fand der alte Mann eine andere Möglichkeit, M. um den Nachlass zu bringen: Noch vor seinem Tod verschenkte er den weit größten Teil seines Vermögens an einen anderen. Rechtlich kein Problem, schien es.
Denn zu Lebzeiten konnte der Mann mit seinem Geld, seinen Immobilien und den Wertanlagen noch tun und lassen, was er wollte. Doch der Bundesgerichtshof hatte dabei eine Hürde vorgesehen: Die Schenkung durfte nicht in der Absicht geschehen, den eigentlichen Erben um das ihm zustehende Vermögen zu bringen. Problematisch in diesem Fall wie auch in Fällen von Erberschleichung (Erbschleicher, Erbschleicherei) ist die Beweisbarkeit.
Um gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln, wird häufig eine Detektei beauftragt. Der geschulte Detektiv weiß, wie er an Informationen gelangt, die ihn auf die Spur der wahren Motives für Schenkung und Nachlasszusage bringen.