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Sprichwort der Woche

Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

 

 

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Erbangelegenheiten

Hermine M. war eine Frau, die nicht hatte schlecht leben müssen. Die Firma ihres Mannes war erfolgreich gelaufen und als er starb, verkaufte sie das Unternehmen profitabel. Seitdem hatte sie gut, aber auch nicht verschwenderisch gelebt und bis zu ihrem Tod das Haus am See bewohnt. Doch jetzt, eine Woche nach der Beisetzung, war dieses seltsame Testament aufgetaucht, in dem sie ihren Kindern nur den Pflichtteil zusprach, das Gros des Erbes hingegen einer langjährigen Bekannten zudachte. Das, da waren sich Tochter und Sohn einig, war sicherlich nicht im Sinne der Verblichenen. Der letzte Wille musste gefälscht sein.

 

Die Kinder wollten gerichtlich gegen das angebliche Testament vorgehen. Das es nicht notariell abgeschlossen und hinterlegt worden war, sprach für die Pflichterben. Und wenn es tatsächlich gefälscht war, würde das im streitigen Verfahren wohl auch herauskommen. Der Sohn aber war es, der nichts dem Zufall überlassen und schon im Vorhinein einer mündlichen Verhandlung Beweise für die Unrechtmäßigkeit des Testaments in Händen halten wollte. Was er brauchte, war eine in Erbrecht, Testamenten und Dokumentenechtheitsüberprüfung versierte Detektei.

 

Ein Detektiv würde sicher schnell klären können, wie das seltsame Testament zustande gekommen war. Vielleicht würden die Ermittler den Verdacht erhärten, dass die angebliche Begünstigte das Schriftstück fälschte oder fälschen ließ. Dann würde sie nicht nur vollkommen leer ausgehen, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges bekommen. Letztlich würde sie auch noch die Kosten tragen müssen, die für Gericht, Rechtsanwalt und Detektei angefallen waren. S.E.S erhielt den Auftrag. Über einen Rechtsanwalt forderten die Ermittler eine Fotokopie des fraglichen Dokuments an. Zusammen mit handschriftlichen Notizen aus dem Nachlass der Verstorbenen schalteten sie einen Schrift-Spezialisten ein. Einem sogenannten Dessen Urteil: Die Buchstaben auf dem Testament ähnelten zwar der Handschrift der Toten, identisch waren beide jedoch keinesfalls. Kurze Zeit später hatten die Ermittler auch Notizzettel der angeblichen Begünstigten aufgetrieben.

 

Und tatsächlich: Einige markante Feinheiten fanden sich sowohl in den Notizen als auch auf dem Testament. Mit diesen Erkenntnissen konfrontierten die Ermittler die Verfasserin des falschen Testaments. Unter Tränen gestand sie die Fälschung ein und bat darum, von einer Strafanzeige Abstand zu nehmen. Da sie sich bereit erklärte, die bisher angefallenen Kosten zu tragen und weil die Hinterbliebenen weitere Aufregung meiden wollten, willigten sie ein. Zur Sicherheit besiegelte die Fälscherin ein Schuldeingeständnis beim Notar – so lange sie sich an die Abmachung halten würde, wären die Gerichte erstmal außen vor.