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Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)

Viele gekündigte Arbeitnehmer versuchen, sich vor dem Arbeitsgericht gegen den Rausschmiss zu wehren oder – häufig die noch beliebtere Variante – die Kündigung als unwirksam und das Arbeitsverhältnis als nachhaltig gestört erklären zu lassen, um eine ordentliche Abfindung zu kassieren. Wer da als Unternehmen nicht richtig gewappnet ist, zahlt nicht selten mächtig drauf. Ob im Recht oder nicht:
Wer einem Mitarbeiter sein Fehlverhalten nicht zweifelsfrei nachweisen kann, hat ein Problem, finanziellen Schaden und auch noch einen schlechten Ruf bei Gericht, der bei späteren Prozessen schädlich sein kann. „Wer einem Mitarbeiter kündigt und ihm so die Existenzgrundlage entzieht, muss damit rechnen, dass dieser sich mit Händen und Füßen wehrt – ob gerechtfertigt oder nicht“, sagt ein Sprecher der Detektei S.E.S. Die deutschlandweit tätigen Ermittler mit Stammsitz in Wuppertal haben sich unter anderem auf die Beschaffung hieb- und stichfester Beweise für Prozesse vor Arbeitsgerichten spezialisiert. „Im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber die Kündigung so begründen, dass kein Zweifel an der rechtlichen Grundlage seiner Entscheidung besteht.“
Ob Diebstahl im Unternehmen, unerlaubte Fehlzeiten, blaumachen, nicht gestattete Nebentätigkeiten oder sogar Industrie- und Werksspionage: Immer ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. „Gerade, wenn langjährige oder hochrangige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen, geht es um hohe Abfindungen“, so der Detektiv. Da lohne es sich darüber nachzudenken, ob die vorliegenden Beweise auch einem Prozess vor Gericht standhalten würden oder ob besser noch vor Ausspruch der Kündigung weitere Fakten gesichert werden sollten.
Firmen, die sich von Mitarbeitern trennen, landen mit ihnen nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Denn wer entlassen wird, wehrt sich häufig mit Händen und Füßen gegen diesen Schritt, steht doch seine Existenz auf dem Spiel. Immer wieder geht es im Verfahren dann nicht mehr darum, den Arbeitsplatz wiederzugewinnen, sondern um Abfindungen. „Wer da nicht ganz sicher beweisen kann, dass die Kündigung rechtens war, der hat schlechte Karten“, sagt ein Detektiv der Detektei S.E.S mit Hauptsitz in Wuppertal.
Der Ermittler kennt Fälle, in denen Mitarbeiter des Diebstahls oder des Mobbings am Arbeitsplatz überführt wurden, und in denen Richter dann hieb- und stichfeste Beweise für diese Tat sehen wollten. „Man kann Mitarbeitern viel vorwerfen“, sagt der Detektiv. „Beim Rechtsstreit kommt es darauf an, dass die Vorwürfe nachvollziehbar werden.“ Kameraüberwachung und Beobachtung durch Detektive seien gute Methoden. „Wenn man solche Ermittlungsmöglichkeiten nutzt, muss man wissen, ob sie auch erlaubt sind.“ Sonst gehe die Beweisaufnahme vor Gericht später nach hinten los.
„Es gibt viele technische Möglichkeiten: GPS-Überwachung und der Einsatz von Kameras, verdeckte Ermittlung in den Firmen und Fingerabdruckauswertung: Doch der Einsatz ist an juristische Grenzen geknüpft. Wer das nicht weiß und illegal erlangte Fakten vorbringt, der könnte Besuch vom Staatsanwalt bekommen. Davor schützen wir unsere Kunden. Man muss wissen, wie man solche Methoden rechtlich einwandfrei und erfolgreich einsetzt.“