Wir sind Mitglied im
Betrugsabwehr-Netzwerk
Die Detektei S.E.S ® ist Mitglied im Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband e.V.
Die Entfernung ist unwichtig, nur der erste Schritt ist wichtig
(asiatisches Sprichwort)
Immer wieder werden Detekteien wie die Detektei S.E.S beauftragt, wenn Privatleute oder Unternehmen Aufklärung brauchen. Wenn es etwa darum geht, Ehebruch und Seitensprung aufzudecken und gerichtsverwertbare Beweise für strafbare Handlungen wie Diebstahl zu sichern, wenn sich Mitarbeiter krank schreiben lassen und sich zugleich durch Schwarzarbeit eine goldene Nase verdienen, wenn ein Betrieb vor Industriespionage und Werkspionage geschützt werden muss, wenn im Sportverein ein Problem mit Doping besteht. "Es sind vielfältige Bereiche, in denen unsere Detektive ermitteln", sagt ein Sprecher von S.E.S, der selbst immer wieder als Detektiv im Einsatz ist.
Das Besondere: Bei S.E.S hat man sich nicht allein auf Recherchen spezialisiert, die allein für den Auftraggeber Licht ins Dunkel bringen. "Es ist in vielen Fällen wirklich sehr wichtig, die Arbeit so auszuführen, dass am Ende nicht bloße Indizien stehen sondern harte Fakten, die als Beweismittel in rechtsstaatliche Prozesse eingebracht werden können", so der Ermittler. Nur, wer belegbare Tatsachen bei der Verhandlung vorlege, habe bei Amtsgericht, Landgericht oder Arbeitsgericht eine Chance – ganz gleich ob in Zivilprozessen oder in Strafprozessen. Der Detektiv weiß: Gerade bei Beweismaterial für Strafprozesse komme es auf saubere Arbeit an, weil ein erfolgreich in der Nebenklage geführter Strafprozess nicht selten auch Ausgangspunkt eines erfolgreichen Zivilprozesses ist, in dem schließlich Schadenersatz geltend gemacht werde. Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren dienten dann häufig als Beweismaterial für Zivilprozesse. Und: Die Beweismittel müssten legal sein. "Kein Antragsteller, Kläger oder Nebenkläger hat etwas davon, wenn er Beweise vorlegt, die er illegal erworben hat. Damit brächte er sich nur selbst in Schwierigkeiten", weiß der S.E.S-Sprecher. "Wer Videoüberwachung, DNA-Analyse, GPS-Ortung, Kameraüberwachung, Daktyloskopie und Chemische Diebesfallen einsetzen will, darf das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie zu kennen, ist nicht nur Aufgabe der Rechtsanwälte, sondern auch die einer guten Detektei. Den Auftraggeber darüber aufzuklären, was er wann wo und wie einsetzen darf, um Schaden von sich, seiner Familie oder seiner Firma abzuwenden ohne selbst in Konflikt mit dem Gesetz, der Justiz, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu kommen, ist ebenfalls Aufgabe seriöser Detektive."
Es gibt Fälle, in denen sind besondere Mittel der Ermittlung zulässig. Etwa dann, wenn es um den Schutz hoher Güter geht. Das kann dann der Fall sein, wenn es um Versicherungsbetrug geht, oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass alle bisherigen Sicherheitskonzepte in einem Betrieb nicht greifen und sich Personal der Bestechung, der Werksspionage, des Datenmissbrauchs, der Hehlerei, der Untreue und Veruntreuung oder der Lager- und Transportkriminalität schuldig gemacht haben. Auch der Lohnfortzahlungsbetrug und überhöhte Fehlzeiten sowie Produktpiraterie, Verstöße gegen das Patentrecht, Sabotage, Spesenbetrug und Mobbing am Arbeitsplatz rechtfertigen nach geltender Rechtsprechung in einigen Fällen die Personalüberprüfung und Mitarbeiterüberwachung, - zum Teil sogar durch Einschleusung verdeckter Ermittler. Meistens ist vorab allerdings eine profunde Schwachstellenanalyse nicht nur ratsam sondern notwendig. In möglichen späteren Prozessen überprüfen die Gerichte häufig, ob alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden, bevor zum Schutz des eigenen Hab und Guts in die Rechte anderer Personen eingegriffen worden ist. Ist im Vorfeld eine gute Abwägung der Mittel getroffen worden, ist gegen weiterführende Ermittlungsmaßnahmen juristisch nichts einzuwenden. Zulässig ist daher in der Regel bei erhärtetem Tatverdacht etwa die Außendienstüberwachung; die durchaus ratsame Überprüfung von Geschäftspartnern, gerade dann, wenn es sich um Unbekannte und Geschäfte mit hohen Abschlüssen handelt, gehört zu den rechtlich vollkommen unumstrittenen Aufgaben einer renommierten Detektei. Auch die Überprüfung der Einhaltung eines Wettbewerbsverbots liegt im Interesse des Auftraggebers - "und hat sich für unsere Kunden und Klienten schon häufig gelohnt", wie der S.E.S-Sprecher sagt.
Denn nicht selten stellen die Detektive fest, dass sich ehemalige Mitarbeiter mit früheren Betriebsgeheimnissen an den Konkurrenten wenden, der mit dem neu erworbenen Wissen seine Geschäfte aufpoliert. Dass es sich dabei dann oft um Urheberrechtsverletzung oder einen Fall "Unlauterer Wettbewerb" handelt, kommt sowohl den abtrünnigen Mitarbeitern als auch dem profitierenden Wettbewerber meist nur gelegen: "Solche Leute haben es - aus Rache oder Konkurrenzdenken - nicht nur auf den eigenen Profit, sondern auch noch auf eine Art ,Abrechnung' mit ihrem persönlichen Feind abgesehen. Sie fügen dem um Ideen und Wissen bestohlenen Unternehmen nach allen Möglichkeiten zusätzlich Schaden zu, um dessen Marktposition zu schwächen", sagt der Detektiv. Gerade entlassene Mitarbeiter seien seiner Erfahrung zufolge potentielle Kandidaten persönlicher Rachefeldzüge.
"Denen sind die Konsequenzen egal - deshalb ist es wichtig, mögliche Wissensverräter, Industriespione und übergelaufene Geheimnisträger so schnell wie möglich zu enttarnen, zu stoppen, zur Rechenschaft zu ziehen und zur Wiedergutmachung zu verpflichten." Damit es zu derartigem Verrat von Insiderwissen aber gar nicht erst komme, sei es wichtig, die IT-Sicherheit im Unternehmen so hoch wie möglich zu halten, Objektschutz und Lauschabwehr in Betracht zu ziehen und auch auf Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung für Probleme zu setzen. Das betrifft auch den Einzelhandel: "Man glaubt gar nicht, wie einfach es ist, Ware aus einem Geschäft zu bringen, weil Kassenpersonal nicht in die Kartons guckt", so der Detektiv. "Um auf solche Probleme aufmerksam zu machen und auch, um die Service-Qualität im Handel zu testen, führen wir im Auftrag von Geschäftsführungen Testkäufe im Handel durch."
Doch auch im privaten Bereich kommt die Detektei S.E.S häufig zum Einsatz. "Wir bekommen oft Anfragen, in denen es um den Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen und Kindesmisshandlung geht", so der Detektei-Sprecher. Aber auch Drogenmissbrauch in der Familie und Erbangelegenheiten sind Ermittlungsfelder für die professionellen Wahrheitsfinder. "Gerade wenn es ums Erbe und den Nachlass geht, greifen Familienmitglieder untereinander zu seltsamen Mitteln, um ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzubekommen. Das Problem ist nur, dass häufig der am meisten bekommt, der die anderen am schlauesten hintergeht – selbst dann, wenn es ein Testament, einen Erbvertrag, gibt. Dann wird geschwindelt und aus dem Besitz des verstorbenen geklaut, werden Banden geknüpft und wird Verleumdung betrieben. Wer da nicht aufpasst und Erbschwindler enttarnt, der hat das Nachsehen. Wir mussten sogar schon eine Fahrzeugrückführung durchführen, weil ein Angehöriger mit dem Luxuswagen des verblichenen Großvaters durchgebrannt war."
Ähnlich problematisch sei es in Trennungsfällen: "Wenn die Scheidung bevorsteht, geht es um den Kontakt zu den Kindern, um Immobilien und ums Geld, da wird mancher sehr erfinderisch, was die Verdrehung von Tatsachen anbelangt. Das ist unschön und das gilt es aufzuklären, um dem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen", so der Ermittler. Andererseits könne eine Trennung auch Blüten treiben, die sich zur Bedrohung auswachsen könnten - nämlich dann, wenn der Partner nicht mit der Trennung einverstanden sei. "Immer häufiger werden wir gerufen, weil es um Stalking geht", sagt der Fahnder. "Das ist mittlerweile zwar strafbar, aber für den Laien schwierig nachzuweisen. In den seltensten Fällen greift der Täter sofort dazu, Sachbeschädigung zu betreiben oder Drohbriefe zu verfassen. Doch die Verfolgung kann sich steigern: Was mit Nötigung beginnt, kann mit Kindesentführung enden. "In solchen Fällen hilft dann meist nur noch Personenschutz, Observation und, wenn sich der Täter am Kind vergreift, die Vermisstensuche und Kindesrückführung", sagt der S.E.S-Mann. "Selbstverständlich ist, wenn es so weit gekommen ist, die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden dringend anzuraten. Aber man kann schon eine ganze Menge machen, dass es soweit gar nicht erst kommt. Es gilt, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dem Täter das Handwerk zu legen." Hilfreich seien manchmal schon so genannte "Gefährderansprachen", bei denen der Tatverdächtige darauf hingewiesen werde, dass seine Taten nicht unbeobachtet blieben. Doch wenn weiteres Vorgehen notwendig wird, gestaltet sich schon die Zeugensuche zum Teil schwierig. Nämlich dann, wenn der Tatverdächtige Angst und Schrecken verbreitet. "Es heißt häufig: Da mische ich mich nicht ein", so der Ermittler. "Da braucht es einiges Fingerspitzengefühl, um den Leuten zu erklären, dass von ihrer Aussage bei Polizei und Gericht viel abhängen kann. Man kann nicht auf die 80-jährige Witwe genau so zugehen wie auf einen 20-jährigen Handwerker. Während die Frau Angst haben könnte, etwas zu sagen, könnte der Handwerker sich einfach nicht für das Problem interessieren und keine Lust auf Scherereien haben. Beide muss man passend davon überzeugen auszusagen. Das machen wir immer wieder gemeinsam mit Rechtsanwälten und anderen Ermittlern. Auch geschultes, psychologisches Personal kommt für solche Gespräche in Frage."
Privatleute können aber auch in anderen Bereichen schnell ins Visier dubioser Geschäftemacher geraten. Computerkriminalität und Internetbetrug haben schon so manchem, der auf den elektronischen Handel vertraut, schweren Schaden zugefügt. "Die Trickbetrüger sind ziemlich gewieft", sagt der Detektiv. "Wer von ihnen aufs Kreuz gelegt worden ist, sollte schnell handeln, bevor sie sich mit der Beute aus dem Staub gemacht haben." Doch schon bei der Internetrecherche nach dem Täter und der Anschriftenermittlung sowie der Arbeitsstellenermittlung stoße der Laie schnell an seine Grenzen. "Das Problem ist: Selbst dann, wenn der Geschädigte den Täter ermitteln kann, wird er nicht so einfach zu seinem Recht kommen. Denn der Dieb oder Betrüger habe meist alles so eingefädelt, dass ihm nichts so einfach nachzuweisen ist. "Um diese Täter dingfest zu machen, sind kriminalistische Erfahrung und die richtigen Kontakte notwendig", spricht der Ermittler aus eigener Erfahrung. "Und: Man darf sie nicht unterschätzen. Werden sie in die Enge getrieben, können sie durchdrehen. Deshalb sollte kein Geschädigter auf die Idee kommen, den Täter eigenhändig zu stellen." Gerade dann, wenn es um hohen Schaden etwa aus Immobilienhandel, Immobilienbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kfz-Betrug, Kreditbetrug oder Verstößen gegen das Mietrecht – wie etwa durch Mietnomaden - gehe, sei es ratsam, den oder die Täter durch erfahrene Ermittler stellen zu lassen. "Diese Leute sehen dann schon eine Haftstrafe auf sich zu kommen und wehren sich tatsächlich mit Händen und Füßen und teilweise mit noch anderen Mitteln. Das kann gefährlich sein", so der Detektiv. Um solchen Machenschaften erst gar nicht zum Opfer zu fallen, rät die Detektei S.E.S dazu, vor Geschäfts- oder Vertragsabschluss Leumundsrecherchen und Bonitätsrecherchen durchführen zu lassen - auch das gehört zu den Aufgaben einer renommierten Detektei.